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Ab sofort können wir Ihnen eine fachgerechte Beratung, Projektierung, Planung und Wartung Ihrer Rauchwarnmelder nach DIN 14676 anbieten.

 

 

Bayr. Bauordnung (BayBo) § 46 Abs. 4

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

DIN 14676 Anwendungsnorm.pdf

DIN EN 14604 Gerätenorm.pdf

Leistungsbeschreibung Rauchwarnmelderprüfung.pdf

 

Rauchmelder Wartung

Rauchmelder können im Ernstfall Leben retten – allerdings nur dann, wenn sie auch tadellos funktionieren. Daher ist es immens wichtig, nicht nur auf die korrekte Installation der Signalgeber zu achten, sondern diese auch regelmäßig zu warten.
Im Folgenden soll zunächst auf die Erfordernis und die Verantwortungsbereiche für die regelmäßig durchzuführende Überprüfung (wer muss die Rauchmelder Wartung übernehmen – Mieter oder Vermieter) eingegangen werden, um anschließend die einzelnen Wartungsschritte zu erklären.

Warum müssen Rauchmelder überhaupt kontrolliert werden?

Wie jedes technische Gerät können auch Rauchmelder mit der Zeit defekt werden. Es könnten beispielsweise Verunreinigungen (z.B. Staub) die Raucheinlassöffnungen blockieren, so dass der gefährliche Rauch eines Brandherdes kaum bis gar nicht in die Rauchkammer des Melders vordringen kann.

Die Folge: Im Notfall wird der Rauchmelder seiner Aufgabe nicht nachkommen können und trotz Feuer keinen Alarm schlagen. Somit wäre er vollkommen nutzlos geworden.
Zudem können Verschmutzungen durch Staub oder auch Insekten im Laufe der Zeit insbesondere bei klassischen fotooptischen Rauchwarnmeldern zu vermehrten Fehlalarmen führen.

Neben diesen meist behebbaren Verschmutzungen können jedoch auch schwerere Mängel an den Geräten auftauchen, sodass der Melder im Ernstfall überhaupt nicht mehr funktioniert. Derartige Mängel können im Zuge der regelmäßigen Wartung meist ebenfalls recht einfach festgestellt werden.

Es ist daher zwingend notwendig, alle Rauchwarnmelder im Haus oder in der Wohnung regelmäßig zu kontrollieren, um deren Funktionalität zu erhalten.
Bevor die einzelnen Wartungsschritte und Wartungsintervalle erklärt werden sollen, zunächst ein paar Worte zur Zuständigkeit für die regelmäßige Rauchmelder Wartung.

Wer ist eigentlich für die Rauchmelder Wartung zuständig?

Wir wissen mittlerweile, dass die Pflicht zur Installation von Rauchmeldern in fast allen Bundesländern dem Eigentümer (beziehungsweise dem Bauherrn oder Vermieter) zufällt. Doch wie sieht die gesetzliche Regelung für die Wartung der angebrachten Signalgeber aus?

Tatsächlich gelten für die Wartung teilweise andere Anordnungen, da jedes Bundesland selber darüber entscheiden kann, welche Partei hierfür in die Pflicht genommen wird. So sehen einige Länder vor, dass die Kontrolle der Rauchwarnmelder ebenfalls vom Eigentümer (oder dem Vermieter) vorgenommen werden soll, während in anderen gilt, dass die Verantwortung über die Wartung auf den Mieter übertragen werden kann. Dies sollte jedoch im Mietvertrag festgehalten werden.

Wichtig: Die Aufgabe der Wartung von Rauchmeldern kann weiter delegiert werden. So können beispielsweise Hausmeister oder spezielle Dienstleister vom Fach angestellt werden, um diesen Job zu übernehmen.

Die Wartungsroutine von Rauchmeldern

Es ist vorgesehen, dass Rauchmelder und natürlich auch Funkrauchmelder mindestens einmal im Jahr (nach der Anwender-Norm DIN 14676) gewartet werden.
Manche Gerätehersteller empfehlen eventuell auch kürzere oder längere Intervalle – insbesondere bei den regelmäßig durchzuführenden manuellen Funktionstests bestehen zwischen verschiedenen Rauchwarnmelder-Modellen teilweise erhebliche Unterschiede! Diese Informationen sind jedoch stets in der Bedienungsanleitung des entsprechenden Produktes vermerkt.

1. Beseitigung von Verschmutzungen

Bei der Wartung muss jeder Signalgeber im Haus (oder in der Wohnung) eingehend darauf überprüft werden, ob all seine Raucheindringöffnungen frei von Verschmutzungen sind. Diese entstehen in den meisten Fällen durch ganz normalen Hausstaub (oder Spinnweben), der sich in den Öffnungen festsetzt.

In einigen Fällen ist es jedoch auch schon passiert, dass Rauchwarnmelder beim Renovieren „übergestrichen“ wurden, so dass getrocknete Farbe die Öffnungen blockiert hat.

Ist zu erkennen, dass eventuell auftretender Rauch nicht mehr ungehindert in den Signalgeber eindringen kann, muss dieser vorsichtig mit einem feuchten Tuch oder dem Staubsauger gereinigt werden. Besonders gut geeignet sind auch sogenannte Möbelpinsel-Düsen bzw. Aufsätze für Staubsauger.
Achten Sie bei der Verwendung eines Staubsaugers jedoch unbedingt darauf, die Saugstärke auf das nötigste zu reduzieren, um mögliche Beschädigungen auszuschließen.

Beachten Sie bitte jedenfalls auch die Angaben des Herstellers bezüglich der korrekt durchgeführten Reinigung des entsprechenden Gerätes!

2. Sichtkontrolle und Positionierung

Des Weiteren sollte jeder Warnmelder eingehend auf Beschädigungen überprüft werden. Diese können entstehen, wenn Gegenstände mit enormer Wucht auf das Gehäuse prallen (beispielsweise durch Kinder, die in der Wohnung Fußball spielen). Risse oder Kratzer am Gehäuse können darauf hinweisen, dass der Signalgeber eventuell nicht mehr funktionstüchtig ist.

Bei der Installation der Geräte ist darauf zu achten, dass die Umgebung im Umkreis von 50 Zentimetern rund um den Rauchmelder herum frei ist. Wird er durch Möbelstücke oder andere Gegenstände blockiert, kann auftretender Rauch nur verzögert in den Signalgeber eindringen – was zur Folge hat, dass auch der Alarm erst später ausgelöst wird. Dies kann im Ernstfall kostbare Minuten zur Rettung des eigenen Lebens kosten!

Sollte sich in den Wochen und Monaten nach der Installation also etwas an den Konstellation der Möbel im Raum (oder am Raum selber, beispielsweise durch zusätzliche Trennwände) geändert haben, muss der Warnmelder neu positioniert werden, so dass im Radius von 50cm um das Gerät herum keine Hindernisse mehr vorhanden sind.

3. Manueller Funktionstest

Ist die erste Sichtung gut verlaufen, ist es an der Zeit, die Funktionalität des Rauchmelders einem Praxistest zu unterziehen. Dazu haben die Hersteller eine Taste in das Gerät eingebaut, durch die der Alarm manuell ausgelöst werden kann – das Vorhandensein dieser Taste ist nach der Gerätenorm DIN EN 14604 übrigens verpflichtend!
Wird das Signal durch das Drücken der Taste ausgelöst, hat der Rauchmelder auch diesen Teil der Wartung bestanden. Wird es jedoch nicht ausgelöst, sollte man der Ursache auf den Grund gehen.

Bei Geräten mit austauschbaren Batterien ist es theoretisch möglich, dass die Batterie mittlerweile leer oder zu schwach ist, um die Funktionalität des Gerätes gewährleisten zu können. Daher sollten nun auf jeden Fall die Batterien ausgewechselt werden. Ertönt nun nach dem Drücken der Taste der Warnton, ist die Funktionalität des Meldegerätes wieder voll hergestellt.
Handelt es sich beim verwendeten Modell um einen Rauchmelder mit 10-Jahres Batterie, sollte dieser vorsichtshalber direkt ersetzt werden.

Wichtig: Alle zugelassenen Rauchmelder sind mit einem zusätzlichen Meldeton ausgestattet, welcher das Ende der Lebenszeit der im Gerät befindlichen Batterien akustisch anzeigt. Daher ist es in der Praxis unwahrscheinlich, dass die Fehlfunktion solcher Geräte auf leeren Batterien beruht. In diesem Fall sollte der Rauchmelder direkt ersetzt werden.

4. Änderungen der räumlichen Gegebenheiten

Im Laufe der Zeit kann es passieren, dass sich die Nutzung eines Raumes ändert. Aus einem Büro kann ein Kinderzimmer werden und aus einem Wohnzimmer die Küche. Große Räume können in zwei separate Zimmer (oder umgekehrt) aufgeteilt werden.

Daher muss bei der jährlichen Wartung auch überprüft werden, ob sich die räumlichen Gegebenheiten für den Rauchmelder verändert haben. Wenn beispielsweise aus einem großen Raum zwei kleine Zimmer gemacht wurden, wird eventuell nun ein zusätzlicher Signalgeber benötigt.

Außerdem muss, wie bereits unter Punkt 2 erläutert, geprüft werden ob der Installationsort des Melders trotz der räumlichen Veränderung noch den Ansprüchen der DIN 14676 genügt. Sollte dies nicht der Fall sein, muss zwingend nachgebessert werden.

Die Entscheidung: Reparieren oder auswechseln?

Taucht während der Wartung ein Problem auf, stellt sich die Frage, ob dieses beseitigt werden kann – oder ob der Rauchmelder ausgewechselt werden muss.

Im Grunde genommen ist diese Frage relativ leicht zu beantworten: Wenn sich die Beeinträchtigungen der Funktionalität leicht beseitigen lassen (beispielsweise durch das Reinigen der Raucheindringöffnungen oder dem Auswechseln der Batterien), muss das Gerät nicht ausgetauscht werden.
Lassen sich jedoch schwere Beschädigungen feststellen oder können die Beeinträchtigungen nicht behoben werden, ist der Rauchmelder auf jeden Fall zu ersetzen.

In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass Rauchwarnmelder unabhängig davon je nach Modell spätestens nach 10-12 Jahren ausgetauscht werden müssen, da ein reibungsloser Betrieb spätestens nach dieser Zeitspanne nicht mehr gewährleistet werden kann.

Muss die jährliche Wartung protokolliert werden?

In der Anwender-Norm DIN 14676 (Kapitel 6, Unterpunkt 1) steht, dass die Ergebnisse der Überprüfung und der durchgeführten Maßnahmen während der Wartung zu dokumentieren sind.
Daher ist es jedenfalls empfehlenswert, einen Gerätepass mit Wartungsheft zu nutzen, in dem die jährliche Wartung protokolliert werden kann.

 

Übertragung der Wartungspflicht auf Mieter birgt Risiken

Versagen im Brandfall Rauchmelder, die nicht oder nur mangelhaft gewartet wurden, trifft den Vermieter eine Teilschuld.

In 13 Bundesländern sind Wohnungsunternehmen und Eigentümer dazu verpflichtet, Rauchmelder zu installieren. Die Wartungspflicht der Geräte kann teilweise auf die Mieter übertragen werden – doch das birgt Risiken.

Fast bundesweit müssen Wohnungsunternehmen und Eigentümer für die Umsetzung der Rauchmelderpflicht sorgen. Auch in Berlin und Brandenburg befinden sich Änderungen der Landesbauordnungen bereits in der Planung. Lediglich in Sachsen ist eine Rauchmelderpflicht noch nicht in Sicht.

Doch was bedeutet die Umsetzung der Rauchmelderpflicht für Wohnungsunternehmen und Verwaltungen? Für alle bringt die Erfüllung dieser Pflicht einen großen Verwaltungsaufwand mit sich. Zunächst gilt es, Bewohner über den Einbau der Rauchmelder zu informieren und Termine abzustimmen.

Nach normgerechter Installation von CE-konformen Geräten und einer Einweisung der Bewohner in den Instandhaltungsprozess sollten Nutzerbroschüren übergeben werden. Und auch mit Abschluss dieser Maßnahmen sind die Wohnungsunternehmen noch nicht aus der Verantwortung entlassen: Nach Installation der Rauchmelder sind Eigentümer verpflichtet, die Funktionstüchtigkeit der Geräte im Betrieb mit einer jährlichen Inspektion und Wartung überprüfen zu lassen.

Übertragung der Wartungspflicht: „Sekundärhaftung“ bleibt

Nach der Montage muss die Funktionstüchtigkeit der Geräte im Betrieb mit einer jährlichen Wartung überprüft werden – nach Herstellerangaben und gemäß der Norm DIN 14676:2012. Die Verantwortlichkeit für die Sicherstellung des Betriebs der Rauchmelder ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Doch unabhängig davon, ob laut Bauordnung Eigentümer oder Mieter zuständig sind, oder die Pflicht übertragen werden kann, kommen die Eigentümer in keinem der Fälle gänzlich aus der Haftung, denn: Wird diese Möglichkeit in Anspruch genommen, ergibt sich daraus eine „Sekundärhaftung“.

Eigentümer sind verantwortlich für eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der Personen, denen sie die Wartungspflicht übertragen. Sie müssen prüfen, ob die Mieter physisch in der Lage sind, die mit der Aufgabe verbundene Verantwortung zu verstehen und die Wartung zuverlässig durchzuführen.

Ist ein Bewohner aus altersbedingten oder gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, die Wartung ordnungsgemäß umzusetzen, muss sich der Eigentümer um eine alternative Lösung kümmern. Zusätzlich zu der körperlichen Voraussetzung sollte sichergestellt werden, dass die Bewohner auch die notwendigen fachlichen Kenntnisse besitzen, um die technischen Funktionen des Rauchmelders zu verstehen und die Wartung korrekt durchzuführen.

Für wohnungswirtschaftliche Unternehmen ergibt sich also auch nach Übertragung der Wartungspflicht ein weiterer Arbeitsaufwand, der nicht zu unterschätzen ist, wie Experten bestätigen. „Die Übertragung und Überwachung der jährlichen Wartung ist für Eigentümer oder Verwalter ein zeitintensives Unterfangen, um aus der Haftung zu kommen“, erklärt Volker Eck Geschäftsleiter Bereich Technik & Logistik bei Kalo und Experte im Rauchmelder Service. „Um sich den Aufwand zu sparen und nicht zuletzt auch in der Haftungsfrage auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich deswegen die Zusammenarbeit mit einem Dienstleister, der Montage und Wartung aus einer Hand anbieten kann und das Haftungsrisiko übernimmt.“

Im Schadensfall trifft Eigentümer eine Teilschuld

Das Haftungsrisiko ist ein entscheidender Knackpunkt, wenn es um die Übertragung der Wartungspflicht auf die Mieter geht. Denn: Im Schadensfall greift die Verkehrssicherungspflicht gegenüber den Mietern/Nutzern und der Wohnungseigentümer wird nicht aus der Haftung entlassen.

Die Verkehrssicherungspflicht schreibt Eigentümern vor, für den Schutz der Mieter und deren Besucher zu sorgen und somit auch die Funktionssicherheit technischer Geräte zu gewährleisten. „Eigentümer müssen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür sorgen, dass die Bewohner sowie deren Besucher nicht durch vermeidbare Gefahren geschädigt werden können“, erklärt Volker Eck weiter. Versagen also im Brandfall Rauchmelder, die nicht oder nur mangelhaft gewartet wurden, trifft den Vermieter eine Teilschuld. „Um diesem Fall von vornherein vorzubeugen“, sagt der Kalo-Experte, „sollte die Wartung möglichst von zertifizierten Fachkräften durchgeführt werden.“

Rechtssicherheit nur durch Sichtprüfung

Auch bei einer Entscheidung zwischen Fernwartung und Sichtprüfung lohnt sich der sorgfältige Blick in die Vorschriften. In der aktuell gültigen Anwendungsnorm gibt es nämlich keine Festlegung für die Fernwartung. Rechtssicherheit kann damit erst durch die Inaugenscheinnahme der Rauchmelder gewährleistet werden. Nur mit einer Sichtprüfung durch zertifizierte Fachkräfte kann die Funktionsfähigkeit der Rauchmelder sachgerecht sichergestellt werden. Diese Form der Inspektion hat sich in über 50 Jahren Sichtprüfung bewährt. „Im Schadensfall ist die fehlende normative Grundlage der Fernwartung ein Knackpunkt“, erklärt Volker Eck, „nur ein professioneller Rauchmelder Service kann per Sichtprüfung sicherstellen, dass die Geräte weder beschädigt, beklebt oder beschmutzt, noch durch eine Umnutzung von Räumen falsch platziert oder sogar demontiert sind.“

Entlastung durch professionelle Dienstleistung

Ob bei der Montage oder der konsequenten Umsetzung der Wartungspflicht: Für  wohnungswirtschaftliche Unternehmen und Verwalter bleibt der Aufwand nicht aus. Pflichten sind zu erfüllen und Normen zu beachten – und das bei jedem einzelnen Prozessschritt, der in der Rauchmelderpflicht vorgesehen ist. Ein Aufwand, den ein wohnungswirtschaftliches Unternehmen kaum neben den täglichen Aufgaben leisten kann.

Dienstleister wie Kalo verfügen über eine jahrelange Erfahrung im Rauchmelder Service und können Wohnungseigentümer und Verwalter entscheidend entlasten.

Das Unternehmen verfügt außerdem über ein ausgefeiltes Restantenverfolgungssystem und lässt sich die Montage und die Wartung vom Wohnungsnutzer per Unterschrift bestätigen. So dokumentieren die Servicekräfte lückenlos, dass alle Verpflichtungen normgerecht erfüllt wurden. Seit mehr als fünf Jahren ist Kalo im Rauchmelder Service tätig, hat inzwischen mehr als eine Millionen Rauchmelder installiert und kann einen in allen Prozessschritten rechtssicheren Rauchmelder Service gewährleisten.

Der Dienstleister verfügt über ein bundesweit flächendeckendes Netz von Servicefachleuten und montiert und wartet Rauchmelder für die Wohnungswirtschaft – von kleinen Wohnanlagen bis zur Großsiedlung. In diesem Bereich hat Kalo eigenen Angaben zufolge die Prozessführerschaft inne.

Nach Installation der Rauchmelder sind Eigentümer dazu verpflichtet, die Funktionstüchtigkeit der Geräte im Betrieb mit einer jährlichen Inspektion und Wartung überprüfen zu lassen.

Die Übertragung und Überwachung der jährlichen Wartung ist für Eigentümer oder Verwalter ein zeitintensives Unterfangen, um aus der Haftung zu kommen.

Alle wichtigen Informationen finden Sie auch unter: www.rauchmelder-lebensretter.de

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